Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch

Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch​

Service

Wir haben den Anspruch, Ihnen immer den besten Service zu bieten. Und unser Service beginnt dort, wo Sie sich in diesem Moment aufhalten – online.

Daher haben wir Ihnen auf dieser Seite Informationen zu Fragen bereitgestellt, die unsere Kunden häufiger haben. Damit können wir Ihr Anliegen möglicherweise schon schnell und einfach klären. Wir freuen uns aber dennoch über Ihre individuellen Fragen über das unten stehende Kontaktformular und helfen Ihnen gerne weiter.

WEG-Verwaltung

  •  
  • Mehrheitsbeschluss über den Wechsel der Verwaltung
  • Suche nach neuem Verwalter
    • 3 Angebote einholen
    • erste Gespräche führen
  • Verwalteramt des amtierenden WEG-Verwalters beenden
  • Verwaltervertrag zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und amtierenden WEG-Verwalter beenden
  • Bestellung des neuen WEG-Verwalters durch Mehrheitsbeschluss
  • Abschluss des neuen WEG-Verwaltervertrags durch Mehrheitsbeschluss

 

Mietverwaltung / Sondereigentumsverwaltung

  • bei mehreren Eigentümern Mehrheitsbeschluss über den Wechsel der Verwaltung
  • Suche nach neuem Verwalter
    • Angebote einholen
    • erste Gespräche führen
  • Verwaltervertrag beenden mit der amtierenden Mietverwaltung
  • Abschluss des neuen Verwaltervertrags
  • vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund
    • Abberufung aus wichtigem Grund und außerordentliche (fristlose) Kündigung des Verwaltervertrages
    • Herbeiführung durch Umlaufbeschluss oder in Eigentümerversammlung
    • Eigentümerversammlung innerhalb von 2 Monaten nach Kenntnis des wichtigen Grundes
    • Mitteilung an Verwalter bei wirksamen Umlaufbeschluss/Beschluss in ETV
    • Zugang Kündigung beim Verwalter innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes

 

  • fristgemäße Beendigung
    • Einhaltung der Kündigungsfristen aus dem Verwaltervertrag
    • Inhalte des Verwaltervertrags / der Teilungserklärung prüfen!
    • nur möglich, wenn keine Regelung, dass nur eine vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund bzw. Bestellung für bestimmten Zeitraum möglich ist
    • Beschluss in Eigentümerversammlung über Abberufung des Verwalters / ordentliche (fristgemäße) Kündigung des Verwaltervertrags
    • trotz Abberufung weiterhin Vergütungsanspruch aus Verwaltervertrag bis Ende der Kündigungsfrist

 

  • Beendigung durch „Auslaufenlassen“
    • nur bei befristeten Bestellungen des Verwalters möglich
    • Verwaltervertrag prüfen, ob es ggf. trotzdem vertragliche Kündigungsfristen gibt
  • hauptberufliche Ausübung der Tätigkeit als professioneller Verwalter
    • Ausbildung in der Immobilienbranche
    • Teilnahme an Weiterbildungen
    • Mitglied in einem Berufs- oder Fachverband
    • Vorweisen von Referenzen
  • Büro und Organisation
    • gute Erreichbarkeit zu festen Bürozeiten
    • zugängliches Büro für Kundenverkehr
    • Vertretung bei Verhinderung des Verwalters
    • Nähe zum Objekt
    • schnelle Bearbeitung von Anfragen
  • klare Regelungen im Verwaltervertrag
    • durch Firmierung, Aufgaben, Befugnisse und Haftung des Verwalters
    • Pflichten der Eigentümer
    • Leistungsumfang
    • Verwalterhonorar
  • zuverlässige und sichere finanzielle Betreuung
    • WEG-Gelder auf offenen Fremdkonten
    • Miet-Gelder auf offenen Treuhandkonten
    • Anlage von Rücklagen
    • Ordnung in Rechnungsunterlagen und Buchungen
    • Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten bei Banken und Versicherungen
    • Einsichtnahme von Unterlagen während des Wirtschaftsjahres
  • bauliche und technische Betreuung durch regelmäßige Begehungen und Wartungskontrollen
  • ordnungsgemäße Einladung, Durchführung und Protokollerstellung bei Eigentümerversammlungen
  • ausreichender Versicherungsschutz
    • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
    • Betriebshaftpflichtversicherung
    • Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung

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Formulare

Broschüren

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