Der Wechsel erfolgt durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft. In der Regel wird zunächst ein Angebot eingeholt, das dem Verwaltungsbeirat und anschließend der Eigentümerversammlung vorgestellt wird. Nach Beschlussfassung übernimmt die neue Verwaltung die Unterlagen vom bisherigen Verwalter und führt die laufenden Prozesse fort. Wichtig ist eine geordnete Übergabe von Abrechnungen, Beschlusssammlungen und Verträgen.