Ja. Vermieter können die Hausverwaltungskosten vollständig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Selbstnutzer können bestimmte Anteile (z. B. für Hausmeisterservice, Gartenpflege) als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.