Die WEG-Verwaltung betrifft das gemeinschaftliche Eigentum mehrerer Eigentümer und ist an gesetzliche Vorgaben gebunden. Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen und durch Beschluss geregelt. Bei der Mietverwaltung hingegen wird eine einzelne Immobilie im Auftrag eines Eigentümers betreut. Struktur, Entscheidungswege und rechtliche Anforderungen unterscheiden sich deutlich.