Der Wechsel erfolgt in Abstimmung mit der bisherigen Verwaltung oder – bei Selbstverwaltung – direkt zwischen Eigentümer und neuer Verwaltung. Nach Vertragsabschluss werden Unterlagen, Mietverträge und Abrechnungen übergeben. Wichtig ist eine vollständige Übergabe, damit laufende Prozesse ohne Unterbrechung fortgeführt werden können.