Betriebskostenabrechnung auch ohne genehmigte Jahresabrechnung zulässig
BGH Urteil vom 14.3.2017, AZ.: VIII ZR 50/16 Der Vermieter einer Eigentumswohnung kann die Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter auch dann wirksam erstellen, wenn die zugrundeliegende