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Betriebskostenabrechnung auch ohne genehmigte Jahresabrechnung zulässig
BGH Urteil vom 14.3.2017, AZ.: VIII ZR 50/16 Der Vermieter einer Eigentumswohnung kann die Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter auch dann wirksam erstellen, wenn die zugrundeliegende