
BGH stärkt Wohnungseigentümer: keine Fernseh- und Rundfunkgebühren für Gemeinschaft
BGH Urteil vom 17.09.2015, AZ.: I ZR 228/14 Wohnungseigentümer müssen für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen von einer Gemeinschaftsantenne per Kabel in die Wohnungen




