Wohnungsübergabeprotokoll: Vorlage, Checkliste und was wirklich hineingehört (2026)

Ob beim Einzug oder beim Auszug: Das Wohnungsübergabeprotokoll entscheidet später darüber, wer für Schäden zahlt und ob die Kaution vollständig zurückfließt. Es ist keine Pflicht, aber das wichtigste Beweismittel, wenn es Streit gibt.

Auf dieser Seite finden Sie die kostenlose Vorlage als PDF und Word zum Download, dazu eine Anleitung, die keine Lücke lässt: was hineingehört, worauf es bei Ein- und Auszug ankommt und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Übergabeprotokoll ist keine Pflicht, aber im Streitfall das zentrale Beweismittel
  • Ohne Protokoll steht meist Aussage gegen Aussage, das geht selten gut aus
  • Immer erfassen: Zählerstände, Schlüssel, Mängel, Fotos, Unterschriften beider Parteien
  • Das Einzugsprotokoll ist die Vergleichsgrundlage für den Auszug, also aufbewahren
  • Normale Abnutzung zahlt der Vermieter, echte Schäden der Mieter
  • Erst prüfen, dann unterschreiben, Einwände direkt ins Protokoll

Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle juristische Beratung durch einen Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist eine schriftliche Bestandsaufnahme. Es dokumentiert, in welchem Zustand sich eine Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe befindet, welche Zählerstände abgelesen wurden und wie viele Schlüssel den Besitzer wechseln. Beide Parteien, Mieter und Vermieter, bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die festgehaltenen Angaben stimmen.

Wichtig zu wissen: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein solches Protokoll zu erstellen. Weder Mieter noch Vermieter können den jeweils anderen dazu zwingen. Trotzdem sollte niemand darauf verzichten, denn das Protokoll ist im Streitfall das zentrale Beweismittel. Kommt es später vor Gericht, zählt vor allem, was schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben vorliegt.

Ein Übergabeprotokoll wird zu zwei Zeitpunkten erstellt: beim Einzug, wenn der Mieter die Wohnung übernimmt, und beim Auszug, wenn er sie zurückgibt. Beide Protokolle zusammen zeigen, was sich während der Mietzeit verändert hat. Genau dieser Vergleich entscheidet am Ende darüber, wer für welche Veränderung aufkommen muss.

In der Praxis wird das Protokoll oft unterschätzt und nebenbei erledigt. Dabei ist es das einzige Dokument, das den Zustand der Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt objektiv festhält. Wer es sorgfältig führt, spart sich später Diskussionen, Gutachten und im schlimmsten Fall einen Rechtsstreit. Die folgenden Abschnitte zeigen Schritt für Schritt, worauf es dabei ankommt.

Warum das Protokoll über Ihre Kaution entscheidet

Beim Auszug will der Vermieter wissen, ob die Wohnung in dem Zustand zurückkommt, in dem sie übergeben wurde. Findet er Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, darf er die Kosten mit der Kaution verrechnen. Die entscheidende Frage lautet dann immer: War der Schaden schon beim Einzug da oder ist er während der Mietzeit entstanden?

Genau hier zeigt sich der Wert des Protokolls. Wurde beim Einzug festgehalten, dass das Parkett bereits Kratzer hatte, kann der Vermieter diese beim Auszug nicht dem Mieter anlasten. Fehlt dieser Eintrag, wird es schwierig. Denn ohne Einzugsprotokoll geht die Rechtsprechung im Zweifel davon aus, dass die Wohnung bei der Übergabe in ordentlichem Zustand war.

Ein Rechenbeispiel macht das Risiko greifbar. Angenommen, die Kaution beträgt drei Nettokaltmieten, bei einer Miete von 900 Euro also 2.700 Euro. Der Vermieter macht beim Auszug Kratzer im Parkett und einen Wasserfleck an der Decke geltend, zusammen 1.400 Euro. Liegt ein Einzugsprotokoll vor, das beide Mängel bereits verzeichnet, zahlt der Mieter nichts. Fehlt das Protokoll, steht Aussage gegen Aussage, und der Mieter muss im schlimmsten Fall vor Gericht beweisen, dass die Schäden nicht von ihm stammen. Ein Beweis, der ohne Dokumentation kaum zu führen ist.

Der teuerste Fehler ist deshalb nicht ein schlecht ausgefülltes Protokoll, sondern gar keins. Das gilt für beide Seiten. Der Mieter verschenkt ohne Dokumentation seine beste Verhandlungsposition, der Vermieter kann berechtigte Ansprüche nicht durchsetzen. Ein sauberes Protokoll schützt am Ende nicht eine Partei gegen die andere, sondern schafft für beide Klarheit und erspart den Streit von vornherein.

Was gehört in ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Ein gutes Protokoll ist präzise. Ungenaue Formulierungen wie "kleiner Fleck" oder "Wand nicht sauber" nützen im Streitfall niemandem, weil sie sich später nicht mehr eindeutig zuordnen lassen. Je konkreter jeder Eintrag, desto weniger Spielraum für Diskussionen. Diese Angaben sollten in keinem Protokoll fehlen.

  • Kopfdaten: Vollständige Adresse der Wohnung inklusive Etage und Lage, Datum der Übergabe, Namen von Mieter und Vermieter oder Verwalter. Außerdem, ob es sich um eine Übergabe bei Einzug oder bei Auszug handelt.
  • Zählerstände: Strom, Gas, Wasser und Heizung mit dem jeweiligen Zählerstand und der Zählernummer. Die Zählernummer ist wichtig, weil sie den Wert eindeutig einem Gerät zuordnet. Ein Foto jedes Zählers gehört dazu.
  • Zustand der Räume: Jeder Raum einzeln, mit Boden, Wänden, Decke, Fenstern und Türen. Vorhandene Mängel werden nach Ort, Art und Größe beschrieben. Nicht „Kratzer im Boden“, sondern „Wohnzimmer, Parkett vor dem Fenster, drei Kratzer je etwa zehn Zentimeter“. Was in Ordnung ist, wird ebenfalls vermerkt.
  • Ausstattung: Mitvermietete Gegenstände wie Einbauküche, Einbauschränke, Markise oder Gartenhaus mit ihrem jeweiligen Zustand. Bei Geräten die Funktionsfähigkeit.
  • Schlüssel: Anzahl und Art aller übergebenen Schlüssel: Wohnungstür, Haustür, Briefkasten, Keller, Garage, Sonstiges. Fehlende oder nachgemachte Schlüssel werden vermerkt.
  • Mängel und Schäden: Eine gesonderte Liste aller Auffälligkeiten, jeweils mit dem Vermerk, wer sie bis wann beseitigt. Offene Punkte gehören ausdrücklich hinein.
  • Fotos: Fotos sind kein Beiwerk, sondern der beste Beweis. Sie sollten datiert sein und im Protokoll als Anlage erwähnt werden. Bei jedem dokumentierten Mangel empfiehlt sich ein Foto.
  • Unterschriften: Zum Schluss unterschreiben beide Parteien. Ohne beide Unterschriften verliert das Protokoll den größten Teil seiner Beweiskraft. Jede Partei erhält ein Exemplar.

Übergabeprotokoll beim Einzug

Beim Einzug übernehmen Sie eine Wohnung, die Sie beim Auszug in einem vergleichbaren Zustand zurückgeben sollen. Alles, was Sie jetzt nicht dokumentieren, gilt später im Zweifel als Ihr Zustand bei Übernahme. Deshalb ist das Einzugsprotokoll für den Mieter die wichtigere der beiden Übergaben.

Gehen Sie die Wohnung in Ruhe durch und halten Sie jeden vorhandenen Mangel fest, auch die kleinen. Der Kratzer im Laminat, der Sprung in der Fliese, die verkalkte Armatur, der Fleck an der Wand: Was jetzt im Protokoll steht, kann Ihnen beim Auszug nicht mehr angelastet werden. Was fehlt, kann später zu Ihren Lasten ausgelegt werden.

Ein häufiger Fehler ist die Übergabe unter Zeitdruck. Wer zwischen Umzugswagen und Schlüsselübergabe nur schnell durch die Räume geht, übersieht Mängel. Nehmen Sie sich Zeit, machen Sie eigene Fotos und tragen Sie alles ein, bevor Sie unterschreiben.

Was tun, wenn der Vermieter kein Protokoll erstellen will? Sie können ihn nicht dazu zwingen, aber Sie können sich selbst absichern. Fertigen Sie eine eigene Bestandsaufnahme mit datierten Fotos an und schicken Sie diese dem Vermieter schriftlich zu, mit der Bitte um Bestätigung oder Widerspruch innerhalb einer angemessenen Frist. Reagiert er nicht, haben Sie zumindest eine dokumentierte und zeitlich belegte Grundlage.

Übergabeprotokoll beim Auszug

Beim Auszug wird geprüft, ob die Wohnung in dem Zustand zurückkommt, in dem sie übergeben wurde. Maßstab ist dabei nicht der Neuzustand, sondern der Zustand bei Einzug, abzüglich der normalen Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch. Genau an dieser Unterscheidung entzündet sich der meiste Streit, deshalb bekommt sie weiter unten einen eigenen Abschnitt.

Für den Auszug gilt die Wohnung üblicherweise als besenrein zurückzugeben. Das bedeutet grob gereinigt und leergeräumt, nicht renoviert. Ob Sie streichen oder Böden erneuern müssen, hängt von der sogenannten Schönheitsreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag ab. Und hier lohnt sich ein genauer Blick, denn viele dieser Klauseln sind unwirksam.

Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Urteilen starre Renovierungsklauseln gekippt. Klauseln, die feste Fristen vorschreiben, etwa alle drei Jahre streichen, unabhängig vom tatsächlichen Zustand, sind in der Regel unwirksam. Ebenso Klauseln, die dem Mieter eine Renovierung beim Auszug vorschreiben, obwohl die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Ist die Klausel unwirksam, müssen Sie überhaupt nicht streichen. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder lassen Sie ihn prüfen, bevor Sie beim Auszug Geld für Renovierungen ausgeben, zu denen Sie womöglich gar nicht verpflichtet sind.

Beim Auszugstermin selbst gilt dieselbe Sorgfalt wie beim Einzug. Zählerstände ablesen, Schlüssel zählen, Mängel gemeinsam festhalten, Fotos machen. Wird ein Schaden festgestellt, sollte im Protokoll stehen, ob und wie Sie ihn beseitigen oder ob eine Verrechnung mit der Kaution vereinbart wird. Unterschreiben Sie nichts, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Sie können Ihre abweichende Sicht direkt im Protokoll vermerken.

Normale Abnutzung oder Schaden?

Das ist die Frage, an der sich beim Auszug fast jeder Streit entzündet. Der Grundsatz ist klar, die Anwendung im Einzelfall selten. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist mit der Miete abgegolten, dafür muss der Mieter nicht aufkommen. Ein Schaden dagegen geht über das hinaus, was bei normalem Wohnen entsteht, und ist erstattungspflichtig.

Was durch bloßes Wohnen über die Jahre entsteht, ist meist Abnutzung. Was durch Unachtsamkeit, unsachgemäße Behandlung oder einen einzelnen Vorfall passiert, ist meist ein Schaden. Die folgende Übersicht ordnet die häufigsten Fälle ein.

Zwei Punkte sind wichtig:

  1. Was normale Abnutzung ist, hängt auch von der Mietdauer ab: Nach fünfzehn Jahren ist ein abgelaufener Bodenbelag zu erwarten, nach zwei Jahren nicht.
  2. Schimmel ist der Sonderfall: Ob er auf falsches Lüften des Mieters oder auf einen Baumangel zurückgeht, ist oft nur mit einem Gutachten zu klären und landet entsprechend häufig vor Gericht.

Protokoll nachträglich ändern, anfechten oder widerrufen

Was passiert, wenn nach der Unterschrift ein Fehler auffällt oder ein Mangel erst später sichtbar wird? Ein unterschriebenes Protokoll ist eine starke Beweisurkunde, aber kein für alle Zeiten unumstößliches Dokument. Es kommt darauf an.

  • Ein Mangel wurde beim Auszug übersehen: Fällt dem Vermieter erst nach der Übergabe ein Schaden auf, den man bei der Begehung hätte sehen können, wird es für ihn schwierig. Denn mit der vorbehaltlosen Abnahme im Protokoll bestätigt er in der Regel, dass die sichtbaren Punkte in Ordnung sind. Für versteckte Mängel kann er unter Umständen noch Ansprüche geltend machen, allerdings nur zeitnah und mit dem Nachweis, dass der Mangel wirklich verdeckt war.
  • Der Mieter hat unter Zeitdruck etwas unterschrieben, das nicht stimmt: Wer ein Protokoll unterschrieben hat, ist zunächst daran gebunden. Eine Anfechtung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa bei arglistiger Täuschung oder einem Irrtum über den Inhalt der Erklärung. Reue allein reicht nicht. Deshalb der wichtigste Rat: erst prüfen, dann unterschreiben. Wer unsicher ist, vermerkt seine Einwände direkt im Protokoll.
  • Ein einseitig erstelltes oder nicht unterschriebenes Protokoll: Ein Protokoll, das nur eine Partei erstellt und unterschrieben hat, ist deutlich schwächer. Es kann als Indiz dienen, hat aber nicht die Beweiskraft eines beidseitig unterzeichneten Dokuments.
  • Widerruf: Ein klassisches Widerrufsrecht wie bei Verträgen im Onlinehandel gibt es für ein Übergabeprotokoll nicht. Es ist keine Willenserklärung, die man binnen vierzehn Tagen zurücknehmen kann, sondern eine Tatsachenfeststellung. Wer eine falsche Angabe bemerkt, muss den Weg über Korrektur und Nachweis gehen, nicht über einen Widerruf.

Die Quintessenz: Ein Protokoll lässt sich im Nachhinein nur mit Aufwand und guten Gründen korrigieren. Der einfachste Weg ist immer, es von Anfang an sorgfältig und vollständig auszufüllen.

Sonderfall Kauf und Eigentumswohnung

Auch beim Kauf einer Immobilie gibt es eine Übergabe, und auch hier ist ein Protokoll sinnvoll. Der Unterschied zur Mietsituation liegt im Zweck. Beim Kauf geht es nicht um die spätere Rückgabe, sondern darum, den Zustand zum Zeitpunkt des Übergangs festzuhalten, also den Moment, ab dem der Käufer für die Immobilie verantwortlich ist.

Ins Protokoll gehören hier neben den üblichen Angaben vor allem die Zählerstände, der Zustand fest verbundener Ausstattung und mitverkauftes Inventar, offene Mängel aus dem Kaufvertrag sowie übergebene Unterlagen und Schlüssel.

Wichtig: Ein Übergabeprotokoll beim Kauf ersetzt nicht den notariellen Kaufvertrag und ändert nichts an den dort geregelten Punkten. Es dokumentiert lediglich den tatsächlichen Zustand bei der Schlüsselübergabe.

Wird eine vermietete Eigentumswohnung gekauft, tritt der Käufer in das bestehende Mietverhältnis ein. Die Mietkaution und die vorhandenen Mieterprotokolle sollten in diesem Fall lückenlos mit übergeben werden, sonst fehlt dem neuen Eigentümer beim späteren Auszug des Mieters die Vergleichsgrundlage.

Die kostenlose Vorlage: PDF und Word

Damit Sie nicht bei null anfangen, stellen wir Ihnen eine vollständige Vorlage kostenlos zur Verfügung. Sie deckt Einzug und Auszug ab und lässt sich für Wohnung und Haus verwenden.

Wohnungsübergabeprotokoll: Einzug

Wohnungsübergabeprotokoll: Auszug

Die Vorlage enthält alle Felder, die weiter oben beschrieben wurden: Kopfdaten, ein Ankreuzfeld für Ein- oder Auszug, einen Block für alle Zählerstände, eine Raumtabelle für die Zustandsbeschreibung, eine gesonderte Mängelliste, den Schlüsselblock und die Unterschriftenfelder. Sie lässt sich am Bildschirm ausfüllen oder ausdrucken und vor Ort per Hand ergänzen.

Die PDF-Version bietet sich an, wenn Sie das Protokoll ausgefüllt archivieren oder direkt beim Termin auf Papier nutzen wollen. Die Word-Version ist die richtige Wahl, wenn Sie einzelne Punkte an Ihre Situation anpassen möchten, etwa Räume ergänzen oder besondere Ausstattung aufnehmen.

Schritt für Schritt: Die Übergabe richtig durchführen

  1. Termin gemeinsam vereinbaren. Legen Sie einen Termin fest, an dem beide Parteien Zeit haben und die Wohnung leer und zugänglich ist. Planen Sie genug Zeit ein, eine sorgfältige Übergabe dauert schnell eine Stunde.
  2. Vorlage vorbereiten. Drucken Sie die Vorlage vorab aus oder haben Sie sie digital bereit. Kopfdaten können Sie schon vorher eintragen.
  3. Raum für Raum durchgehen. Prüfen Sie jeden Raum systematisch: Boden, Wände, Decke, Fenster, Türen, feste Ausstattung. Halten Sie jeden Mangel konkret fest.
  4. Zählerstände ablesen. Notieren Sie alle Zählerstände mit Zählernummer und fotografieren Sie jeden Zähler.
  5. Schlüssel zählen und übergeben. Erfassen Sie Anzahl und Art aller Schlüssel. Vermerken Sie fehlende oder zusätzliche Schlüssel.
  6. Fotos machen. Dokumentieren Sie den Gesamtzustand und jeden Mangel mit datierten Fotos.
  7. Protokoll durchlesen und unterschreiben. Lesen Sie gemeinsam, was notiert wurde, ergänzen Sie Einwände direkt und unterschreiben Sie erst dann. Jede Partei erhält ein unterschriebenes Exemplar.

Häufige Fragen zum Wohnungsübergabeprotokoll

Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Weder Mieter noch Vermieter können den anderen dazu zwingen. Sinnvoll ist es trotzdem für beide Seiten, weil es im Streitfall das entscheidende Beweismittel ist.

Dann steht im Streitfall oft Aussage gegen Aussage. Ohne dokumentierten Einzugszustand lässt sich kaum belegen, ob ein Schaden schon vorher da war oder während der Mietzeit entstanden ist. Das erschwert es dem Vermieter, berechtigte Ansprüche durchzusetzen, und dem Mieter, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Nein, Sie sind nicht verpflichtet zu unterschreiben. Wenn Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind, sollten Sie nicht vorbehaltlos unterschreiben, sondern Ihre Einwände direkt im Protokoll vermerken. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die Angaben zutreffen.

Tragen Sie Ihre abweichende Sicht direkt in das Protokoll ein, bevor Sie unterschreiben. Ein vorbehaltlich vermerkter Einwand ist deutlich stärker als eine spätere mündliche Beschwerde, für die es keinen Beleg gibt.

Das Einzugsprotokoll bleibt über die gesamte Mietzeit relevant, denn es ist die Vergleichsgrundlage für den Auszug. Bewahren Sie es deshalb zusammen mit dem Mietvertrag auf, bis die Kaution nach dem Auszug vollständig abgerechnet ist.

Beide Parteien. Jeder Unterzeichner erhält ein unterschriebenes Exemplar. Ein Protokoll, das nur eine Seite besitzt, verliert im Streitfall an Wert.

Melden Sie die fehlenden Werte so schnell wie möglich nach, am besten schriftlich und mit Foto, falls Sie noch Zugang haben. Ist der Zugang nicht mehr möglich, informieren Sie den Versorger und den Vermieter umgehend, damit der Verbrauch nicht Ihnen zugerechnet wird.

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