
Keine Haftung für Hausgeldrückstände des Voreigentümers
BGH Urteil vom 13.9.2013, AZ. V ZR 209/12 Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.09.13 einer weit verbreiteten Meinung widersprochen. Das Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft




