
Eigentümergemeinschaften können frei entscheiden, ob sie ihren Verwalter abberufen.
BGH, Urteil v. 10.02.12, Az.:V ZR 105/11 Das gilt auch dann, wenn tatsächlich ein wichtiger Grund für eine Abberufung vorliegt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im



